Handlungsbedarf beim Abbau architektonischer Barrieren
Seit 1. Jänner ist die Stiftung Vital für die Beratung im Bereich “Abbau architektonischer Barrieren” zuständig. Am heutigen 22. März wurde das neue Beratungsangebot der Stiftung Vital in Bozen vorgestellt, aber auch auf die Notwendigkeit verwiesen, die laut Landesgesetz seit 2. Februar 2011 überfälligen Adaptierungspläne vorzulegen.“Alle Menschen haben ein Recht auf barrierefreie Lebensräume, sie sind eine Voraussetzung dafür, dass auch Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaft eingeschränkten Bewegungsfähigkeiten am öffentlichen Leben teilnehmen können”, so Landesrat Richard Theiner bei der heutigen Pressekonferenz. Barrierefreie Lebensräume seien ein wesentliches Merkmal für Lebensqualität und ein gesellschaftspolitischer Auftrag.
Gemeinsam mit den Stadträten Mauro Randi und Luigi Gallo, der Direktorin des Landesamtes für Menschen mit Behinderung, Luciana Fiocca, dem Direktor der Stiftung Vital, Franz Plörer, und den Bereichsverantwortlichen der Stiftung Vital, Michaela Morandini und Architektin Verena Oberrauch, verwies Landesrat Theiner auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen: Das Landesgesetz Nr. 7 von 2002 und das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 54 von 2009 sehen vor, dass alle öffentlichen Einrichtungen bis zum 2. Februar 2011 Pläne zur Beseitigung architektonischer Hindernisse vorlegen müssen. Dies ist bisher nur teilweise geschehen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zielen darauf ab, in privaten und öffentlichen Gebäuden sowie in öffentlich zugänglichen Privatgebäuden, auf öffentlichen Flächen, in Einrichtungen für öffentliche Dienste und an öffentlich zugänglichen Orten die baulichen Hindernisse zu beseitigen, um damit die größtmögliche Selbständigkeit von Personen mit vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkten bzw. fehlenden Bewegungs- und Sinnesfähigkeiten zu beseitigen.
Die entsprechenden Adaptierungspläne sind beim Landesamt für Menschen mit Behinderung abzugeben. Fachliche Beratung gibt es seit dem 1. Jänner bei der Stiftung Vital. Die Stiftung Vital bietet allen öffentlichen Körperschaften, privaten Unternehmen und insbesondere Projektanten Unterstützung durch ExpertInnen an, und zwar in der Galileistraße 4/A in Bozen: Die Öffnungszeiten sind: Dienstag und Donnerstag von 10.00 bis 13.00 und von 14.00 bis 19.00 Uhr und Mittwoch von 9.00 bis 13.00 Uhr. Infos können auch per Telefon oder E-Mail eingeholt werden: 0471/1940144 oder barrierefrei@stiftungvital.it sowie www.stiftungvital.it
Bozen, 22.03.2011

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